Anmeldeverfahren
Anmeldung für Kinder im Vorschulbereich (bis zum Kindergarteneintritt)
Für eine logopädische Abklärung ist die Zuweisung über den Kinderarzt/die Kinderärztin notwendig. Nach der ärztlichen Konsultation stellt diese/r uns das Anmeldeformular zu. Danach nehmen wir mit den Eltern Kontakt auf, um einen Abklärungstermin zu vereinbaren. Die Kosten für Abklärung und Therapie werden vom Kanton übernommen.
Anmeldung für Kinder im Schulbereich (Kindergarten bis Ende Oberstufe)
Folgende Personen können ein Kind anmelden:
- Lehrpersonen, in Absprache mit den Eltern
- Ärzte und Kinderärzte, in Absprache mit den Eltern
- andere Fachpersonen (z.B. vom schulpsychologischen Dienst, Heilpädagogen/innen…)
- Eltern
Anmeldung für Jugendliche (nachobligatorische Schulzeit bis 20 Jahre)
Für eine Anmeldung von Jugendlichen im nachobligatorischen Schulalter sind ein Spezialarzt (Hals-, Nasen-, Ohrenarzt, Phoniatrie, Neurologie) und der schulpsychologische Dienst zuständig. Die Kosten für die Therapie werden vom Kanton getragen. Es können nur Jugendliche angemeldet werden, welche bereits während der 2. Oberstufe regelmässig Logopädietherapie erhalten haben, eine Stottersymptomatik oder eine Artikulations- bzw. Aussprachestörungen aufweisen.